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   VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20   

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VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20 (https://dejure.org/2020,42323)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.12.2020 - 14 L 559.20 (https://dejure.org/2020,42323)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 14 L 559.20 (https://dejure.org/2020,42323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Betriebe

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 11 S 94.20

    Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    sachsen.de/; OVG Bremen, Beschluss vom 09.11.2020 - 1 B 339/20 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 09.11.2020 - 13 MN 472/20 - und 06.11.2020 - 13 MN 411/20 -, jeweils juris Rn. 14 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020 - 11 S 94/20 -, juris Rn. 28 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 1 S 2871/20 -, juris Rn. 28 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.09.2020 - 20 CS 20.1962 -, juris Rn. 24 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2020 - 13 B 870/20.NE -, juris Rn. 14 ff.; Saarländisches OVG, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 10 f.; jeweils m.w.N.).

    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020, a.a.O., Rn. 42 m.w.N.).

    Überdies kann die Pandemiebekämpfung angesichts der bereits erörterten mangelnden Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten im Sinne einer "Quellensuche" ohnehin nicht mehr nur bei so genannten Haupttreibern ansetzen, denn solche lassen sich jedenfalls im derzeitigen diffusen Infektionsgeschehen nicht mehr sicher ausmachen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020, a.a.O., Rn. 50).

    Berücksichtigt man ferner, dass die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für den Verordnungsgeber im hier in Rede stehenden Infektionsschutzrecht und unter den für die Entscheidungssituation kennzeichnenden Bedingungen weniger streng sein dürften (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020, a.a.O., Rn. 55 m.w.N.) und die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit wohl nicht eingefordert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, juris Rn. 13), vermag die Kammer nach allem nicht festzustellen, dass das angegriffene Verbot voraussichtlich in einem etwaigen Hauptsacheverfahren als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar zu bewerten sein wird.

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    sachsen.de/; OVG Bremen, Beschluss vom 09.11.2020 - 1 B 339/20 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 09.11.2020 - 13 MN 472/20 - und 06.11.2020 - 13 MN 411/20 -, jeweils juris Rn. 14 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020 - 11 S 94/20 -, juris Rn. 28 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 1 S 2871/20 -, juris Rn. 28 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.09.2020 - 20 CS 20.1962 -, juris Rn. 24 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2020 - 13 B 870/20.NE -, juris Rn. 14 ff.; Saarländisches OVG, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 10 f.; jeweils m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist die zuständige Behörde verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, wobei auch so genannte Nichtstörer in Anspruch genommen werden können (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 25; ferner z.B.: OVG Bremen, Beschluss vom 09.11.2020, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2020 - 13 MN 411/20 -, a.a.O., Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 - 11 S 14/20 -, juris Rn. 9).

    Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und damit auch der Berliner Verordnungsgeber verfolgen ausweislich der bereits mehrfach erwähnten Beschlüsse vom 28. Oktober und 25. November 2020, auf denen die Neufassung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29. Oktober 2020 sowie die vorläufige weitere Aufrechterhaltung der darin geregelten Verbote beruhen, das nicht von vornherein unschlüssige oder willkürliche Auswahl- und Regelungskonzept, die ungestörte Bildung und Betreuung von Minderjährigen sowie das Wirtschaftsleben - soweit dieses nicht im Freizeitbereich fußt - möglichst weitgehend zu erhalten und die angesichts der oben dargelegten Dynamik des derzeitigen Infektionsgeschehens dennoch dringend erforderliche erhebliche Reduzierung physischer Sozialkontakte im privaten bzw. Freizeitbereich der Bevölkerung zu konzentrieren (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 09.11.2020 - 1 B 339/20 -, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn. 33, 36; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2020 - 13 MN 411/20 -, a.a.O., Rn. 60; Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.11.2020 - 20 NE 20.2468 -, juris Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    Er dürfte aufgrund seiner insoweit allerdings nur mittelbaren Betroffenheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5/10 -, juris Rn. 31) dem persönlicher Schutzbereich dieser Grundfreiheit unterfallen.

    Zudem ist auf die Besonderheiten in Mitgliedstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland, zu deren Verfassungsgrundsätzen eine bundesstaatliche Gliederung mit je eigener Gesetzgebungsautonomie der Länder gehört, Bedacht zu nehmen (vgl. zu allem Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2020 - 3 R 226/20

    Corona-Krise; Vorläufige Außervollzugsetzung des Öffnungsverbots für

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, dass dem Verordnungsgeber in der gegenwärtigen durch zahlreiche Unsicherheiten geprägten epidemischen Lage sowohl hinsichtlich der Geeignetheit als auch der Erforderlichkeit seuchenrechtlicher Schutzmaßnahmen ein weiter Gestaltungs- und Prognosespielraum zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, juris [im Volltext noch unveröffentlicht]) und er dabei zu generalisierenden und typisierenden Regelungen berechtigt ist.

    Bei einer dem Verordnungsgeber gestatteten typisierenden Bewertung darf dieser daher davon ausgehen, dass derartige Annahmestellen ohnehin von der Kundschaft zum Zwecke des Einkaufs von Waren bzw. der Inanspruchnahme von (Post-)Dienstleistungen aufgesucht werden, so dass durch die Funktion als Annahmestelle kein relevanter zusätzlicher Kundenverkehr generiert wird - mag sich auch der jeweilige Aufenthalt im Laden durch die Tippabgabe geringfügig verlängern (a.A.: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.11.2020, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 30.11.2020 - 7 E 4633/20

    Erfolgloser Antrag (aufgrund Folgenabwägung) eines Wettlokals auf einstweilige

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    Wäre dem so, dürfte der Verordnungsgeber im Übrigen auch berücksichtigen, dass bei einer Untersagung der Annahme von Lotto- und Tototippscheinen auch die gerade erwünschte Grundversorgung der Bevölkerung durch die Annahmestellen mit den dort angebotenen Waren und Dienstleistungen gefährdet wäre (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 -, EA S. 17, https://justiz.hamburg.de/contentblob/14695176/1132ab028aeca099e8f6f2f5b914006d/data/7-e-4633-20-beschluss-vom-30-11-2020.pdf).

    Hiervon ausgehend erscheint es nicht als ernstlich zweifelhaft, dass das vorliegend angegriffene Verbot - wie oben bereits erörtert - tatsächlich der Bekämpfung der Corona-Pandemie und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland dient, zur Erreichung dieses Ziels auch geeignet ist, nicht über das zu diesem Zweck Erforderliche hinausgeht und dass ferner sich die zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit auch nicht zuwiderlaufen oder neutralisieren (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 10.11.2020, a.a.O., Rn. 35 f.; VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020, a.a.O., S. 17) - was sowohl im Bereich des Landes Berlin als auch mit Blick auf die Situation im gesamten Bundesgebiet gilt.

  • OVG Saarland, 13.11.2020 - 2 B 332/20

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    Abgesehen davon vermag auch ein Betrieb als "Wettannahmestelle" im baurechtlichen Sinne den oben erörterten Risiken für die Weiterverbreitung der Virusinfektion schon in der Wettvermittlungsstelle selbst und erst recht im Umfeld eines dortigen Besuchs, auf das die jeweiligen Betreiber ohnehin keinen Einfluss haben, nicht mit derselben Sicherheit vorzubeugen wie das angefochtene Verbot (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13.11.2020, a.a.O., S. 17; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.11.2020 - 13 MN 472/20 -, a.a.O., Rn. 50).

    Zum einen ist mit der Abholung von Speisen nämlich regelmäßig kein Kundenaufenthalt in den Gastronomiebetrieben verbunden und zum anderen ist die Versorgung mit fertig zubereitetem Essen der Grundversorgung der Bevölkerung zuzurechnen (vgl. Saarländisches OVG, Beschluss vom 13.11.2020 - 2 B 332/20 -, juris Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    sachsen.de/; OVG Bremen, Beschluss vom 09.11.2020 - 1 B 339/20 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 09.11.2020 - 13 MN 472/20 - und 06.11.2020 - 13 MN 411/20 -, jeweils juris Rn. 14 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020 - 11 S 94/20 -, juris Rn. 28 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 1 S 2871/20 -, juris Rn. 28 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.09.2020 - 20 CS 20.1962 -, juris Rn. 24 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2020 - 13 B 870/20.NE -, juris Rn. 14 ff.; Saarländisches OVG, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 10 f.; jeweils m.w.N.).

    Abgesehen davon vermag auch ein Betrieb als "Wettannahmestelle" im baurechtlichen Sinne den oben erörterten Risiken für die Weiterverbreitung der Virusinfektion schon in der Wettvermittlungsstelle selbst und erst recht im Umfeld eines dortigen Besuchs, auf das die jeweiligen Betreiber ohnehin keinen Einfluss haben, nicht mit derselben Sicherheit vorzubeugen wie das angefochtene Verbot (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13.11.2020, a.a.O., S. 17; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.11.2020 - 13 MN 472/20 -, a.a.O., Rn. 50).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20

    Weitere Eilentscheidung nach neuerlichem Corona-Lockdown - Gaststätten und

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    In einem solchen Fall ist die zuständige Behörde verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, wobei auch so genannte Nichtstörer in Anspruch genommen werden können (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 25; ferner z.B.: OVG Bremen, Beschluss vom 09.11.2020, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2020 - 13 MN 411/20 -, a.a.O., Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 - 11 S 14/20 -, juris Rn. 9).

    Aus diesem Grund basiert das vom Verordnungsgeber auf der Grundlage der Beschlüsse vom 28. Oktober und 25. November 2020 verfolgte Konzept auch nicht (nur) auf dem Gedanken, besondere Infektionsherde durch die Schließung von insoweit konkret gefährlichen Betrieben auszuschalten, sondern es sollen generell nicht unbedingt erforderliche (Freizeit-)Kontakte unter Aufrechterhaltung besonders wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bereiche weitgehend reduziert werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2020 - 13 B 1675/20. NE -, juris [im Volltext noch unveröffentlicht]; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 36).

  • OVG Bremen, 09.11.2020 - 1 B 339/20

    Anordnung der Schließung von Prostitutionsstätten (CoronaVO vom 30.10.2020) -

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    sachsen.de/; OVG Bremen, Beschluss vom 09.11.2020 - 1 B 339/20 -, juris Rn. 17 ff.; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 09.11.2020 - 13 MN 472/20 - und 06.11.2020 - 13 MN 411/20 -, jeweils juris Rn. 14 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020 - 11 S 94/20 -, juris Rn. 28 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 1 S 2871/20 -, juris Rn. 28 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.09.2020 - 20 CS 20.1962 -, juris Rn. 24 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2020 - 13 B 870/20.NE -, juris Rn. 14 ff.; Saarländisches OVG, Beschluss vom 03.06.2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 10 f.; jeweils m.w.N.).

    Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und damit auch der Berliner Verordnungsgeber verfolgen ausweislich der bereits mehrfach erwähnten Beschlüsse vom 28. Oktober und 25. November 2020, auf denen die Neufassung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29. Oktober 2020 sowie die vorläufige weitere Aufrechterhaltung der darin geregelten Verbote beruhen, das nicht von vornherein unschlüssige oder willkürliche Auswahl- und Regelungskonzept, die ungestörte Bildung und Betreuung von Minderjährigen sowie das Wirtschaftsleben - soweit dieses nicht im Freizeitbereich fußt - möglichst weitgehend zu erhalten und die angesichts der oben dargelegten Dynamik des derzeitigen Infektionsgeschehens dennoch dringend erforderliche erhebliche Reduzierung physischer Sozialkontakte im privaten bzw. Freizeitbereich der Bevölkerung zu konzentrieren (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 09.11.2020 - 1 B 339/20 -, a.a.O.; OVG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn. 33, 36; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2020 - 13 MN 411/20 -, a.a.O., Rn. 60; Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.11.2020 - 20 NE 20.2468 -, juris Rn. 20 f.).

  • OVG Sachsen, 25.11.2020 - 3 B 359/20

    Wettannahmestelle; Corona; Schließung

    Auszug aus VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20
    Die Ermächtigungsgrundlage in Form einer Generalklausel und die sich hierauf beziehende Verordnungsermächtigung verstoßen nach summarischer Prüfung weder gegen den Parlamentsvorbehalt bzw. das Wesentlichkeitsprinzip noch gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Verordnungsermächtigungen in Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. dazu ausführlicher: VGH Hessen, Beschluss vom 19.11.2020 - 8 B 2684/20.N -, juris Rn. 19 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2020 - 5 Bs 209/20 -, EA S. 4 ff., https://justiz.hamburg.de/; OVG Sachsen, Beschluss vom 10.11.2020 - 3 B 359/20 -, Rn. 14, https://www.justiz.

    Hiervon ausgehend erscheint es nicht als ernstlich zweifelhaft, dass das vorliegend angegriffene Verbot - wie oben bereits erörtert - tatsächlich der Bekämpfung der Corona-Pandemie und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland dient, zur Erreichung dieses Ziels auch geeignet ist, nicht über das zu diesem Zweck Erforderliche hinausgeht und dass ferner sich die zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit auch nicht zuwiderlaufen oder neutralisieren (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 10.11.2020, a.a.O., Rn. 35 f.; VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020, a.a.O., S. 17) - was sowohl im Bereich des Landes Berlin als auch mit Blick auf die Situation im gesamten Bundesgebiet gilt.

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen die Schließung von Gastronomiebetrieben

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08

    Gebührenerhebung für Geschäftsprüfung bei Notar - keine Verletzung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - 11 S 111.20

    Corona-Pandemie; SARS-CoV-2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - 13 B 1675/20

    Tennis in der Halle bleibt verboten

  • OVG Bremen, 13.11.2020 - 1 B 353/20

    Anordnung der Schließung von Wettbüros und Wettannahmestellen (CoronaVO) -

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 CS 20.1962

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt Unverhältnismäßigkeit des nächtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 1 S 2871/20

    Corona-Krise; Untersagung des Betriebs von Prostitutionsstätten, Bordellen und

  • OVG Hamburg, 18.11.2020 - 5 Bs 209/20

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - 13 B 870/20

    Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

  • OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 436/20

    Beherbergung; Corona; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; touristische

  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 8 B 2684/20

    Fitnessstudios in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

  • VG Sigmaringen, 12.05.2021 - 1 K 1415/21

    Corona; Bundesnotbremse; Wettannahmestelle

    Der Eingriff durch § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG in das Recht der Antragstellerin auf Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV könnte durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses - den Gesundheitsschutz - gerechtfertigt sein (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris).

    Ob das im Glückspielrecht entwickelte unionsrechtliche Kohärenzgebot dabei auf das vorliegend interessierende Infektionsschutzrecht übertragbar ist, wie die Antragstellerin meint, und falls ja, ob die durch § 28b IfSG ausgesprochenen Beschränkungen dem Gesundheitsschutz in hinreichend kohärenter und systematischer Weise dienen (vgl. dazu im Glücksspielrecht etwa BVerwG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 10.12-, Juris), kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden (vgl. aber dies bejahend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 - VG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 7 E 4633/20 - VG Berlin, Beschluss vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 -, alle in Juris), so dass die Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren diesbezüglich offen wären.

    Während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 27.01.2021 - 1 S 124/21 -, Juris), das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.11.2020 - 3 R 226/20 -, Juris) und der Saarländische Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 01.03.2021 - Lv 5/21 -, Juris) - allerdings nur in Bezug auf landesrechtliche Verordnungen - Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen haben, haben der Bayerische VGH (Beschluss vom 16.02.2021 - 20 NE 21.340 -, Juris), das Sächsische OVG (Beschluss vom 25.11.2020 - 3 B 359/20 -, Juris) sowie die Verwaltungsgerichte Berlin (Beschlüsse vom 01.12.2020 - 14 L 559/20 - und vom 05.03.2021 - 4 L 31/21 -, beide in Juris) und Hamburg (Beschluss vom 30. November 2020 - 7 E 4633/20 -, Juris) dies verneint.

  • VG Berlin, 05.03.2021 - 4 L 31.21

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen für den Publikumsverkehr

    Die Kammer schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen der 14. Kammer des VG Berlin in ihrem ebenfalls eine Wettvermittlungsstelle betreffenden Beschluss vom 1. Dezember 2020 an (VG 14 L 559/20).

    Auch erscheint naheliegend, dass es dadurch in manchen Fällen zu einer Lockerung der Kundenbindung kommen könnte, d.h. dazu, dass sich potentielle Kundinnen und Kunden dauerhaft anderen Formen oder Wegen des Glücksspiels zuwenden könnten (so VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 14 L 559/20 -).

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